Kostenübernahme

Die Kosten können mit allen privaten Versicherungen, der Beihilfe und den gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden.
Nach maximal vier probatorischenSitzungen muss ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt werden.

Informationen zur Beihilfe finden Sie unter:
http://formulare.dz-portal.de/Formularcenter/BHM013

Selbstzahler:
Für Selbstzahler werden alle Leistungen gemäß der GOP (Gebührenordnung der Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichen-psychotherapeuten) in Rechnung gestellt. Eventuell können Sie die Therapiekosten steuerlich als "außergewöhnliche Belastungen", sofern Sie einen bestimmten Betrag überschreiten, von der Steuer absetzen

Coaching / Beratung
Der Preis für Coaching und Supervision wird im Einzelfall ausgehandelt und richtet sich nach Zweck und Umfang der Beratung.

Paartherapie
Paarberatung ist keine Kassenleistung. Das Honorar beträgt 120,00 Euro (à 50 min). Falls ein weiterer Therapeut hinzugezogen wird, verdoppelt sich das Honorar entsprechend.

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